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Wahl zum Gemeindekirchenrat 2019
Welche Gottesdienstformate sollen in unserer Kirchengemeinde für alle Gemeindemitglieder und interessierte Menschen angeboten werden?
Was passiert eigentlich konkret vor Ort mit den Kirchensteuermitteln?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde. Am 3. November 2019 finden in allen Kirchengemeinden in unserer Landeskirche wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt.
Was ist der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt
Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates
im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören
- die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
- die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
- die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
- die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.
Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet - je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen - in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.
Wer wählt den Gemeindekirchenrat?
Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.
Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit
im Gemeindekirchenrat?
- Interesse am Wohlergehen der eigenen Kirchengemeinde.
- Teamfähigkeit: mit anderen arbeiten, diskutieren und nach Lösungen suchen.
- Neugier auf das Kennenlernen kirchlicher und demokratischer Strukturen.
- Sachverstand: eigene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen.
- Lust auf Verantwortung.
- Einsatzbereitschaft: sei es das Gemeindefest oder die Finanzplanung.
Wer kann gewählt werden?
Als Kirchenälteste oder Kirchenältester können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die
- am Wahltag 16 Jahre alt sind,
- konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut sind,
- am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen.
Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen: Kirchenälteste dürfen, aber müssen nicht alt sein.
Nicht wählbar sind hingegen Personen
- die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu der betreffenden Kirchengemeinde stehen (d.h. auch geringfügig Beschäftigte, aber nicht Honorarkräfte)
- mit einem beruflichen Dienst in der betreffenden Kirchengemeinde beauftragt sind oder
- mit pfarramtlichen Diensten in der betreffenden Kirchengemeinde beauftragt sind oder waren.
Nach der Frist eingehende Vorschläge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Ein Wahlvorschlag kann mehrere Namensvorschläge enthalten. Der Vorschlag muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Er muss unter- schrieben sein von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern. Vordrucke für den Wahlvorschlag ein-schließlich der Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen bekommen Sie im Pfarramt oder hier auf der Homepage als Download.
Downloads und Links
- Muster für Wahlvorschläge für KG mit über 500 Mitgliedern
- Film zur GKR-Wahl 2019: „Wir bauen Kirche | Gemeindekirchenratswahl 2019“ (Youtube-Video)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur GKR-Wahl finden Sie auf der Webseite der EKBO - gkr-ekbo.de