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Wahl zum Gemeindekirchenrat 2019

Welche Gottesdienstformate sollen in unserer Kirchengemeinde für alle Gemeindemitglieder und interessierte Menschen angeboten werden?
Was passiert eigentlich konkret vor Ort mit den Kirchensteuermitteln?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde. Am 3. November 2019 finden in allen Kirchengemeinden in unserer Landeskirche wieder Wahlen zu den Gemeindekirchenräten statt.

 

Was ist der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates

im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?

Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.

Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?

Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet - je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen - in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?

Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.

Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit

im Gemeindekirchenrat?

Wer kann gewählt werden?

Als Kirchenälteste oder Kirchenältester können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, die

Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen: Kirchenälteste dürfen, aber müssen nicht alt sein.

Nicht wählbar
sind hingegen Personen

Wir gestalten Kirche demokratisch! Gestalten Sie mit!
Die Gemeindeglieder werden hiermit aufgefordert, Wahlvor- schläge für zu wählende Gemeindeälteste einzureichen. Die Frist, bis zu der diese Vorschläge beim GKR eingehen müssen, endet am Montag, dem 19. August 2019.
Nach der Frist eingehende Vorschläge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein Wahlvorschlag kann mehrere Namensvorschläge enthalten. Der Vorschlag muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift des Vorgeschlagenen enthalten. Er muss unter- schrieben sein von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern. Vordrucke für den Wahlvorschlag ein-schließlich der Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen bekommen Sie im Pfarramt oder hier auf der Homepage als Download.

Downloads und Links

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur GKR-Wahl finden Sie auf der Webseite der EKBO - gkr-ekbo.de

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